Karlsruhe entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Sven Funke | 2. März 2010
Sicher eine der besseren Nachrichtenmeldungen des Tages: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt. Die bisher gespeicherten Daten müssen damit gelöscht werden. Den Link zur Presseerklärung und eine sehr interessante Diskussion des Urteils in den Kommentaren gibts bei Johnny Haeusler.
[via Spreeblick | tagesschau.de]
Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Gericht, Gesetz, Telekommunikation, Urteil, Verfassung, Vorratsdatenspeicherung
7. April 2010 um 15:33 Uhr
Wow, ich glaube ich muss hier mal Staub wischen… *hust*
Waah, eine Spinne!
18. April 2010 um 10:05 Uhr
Schon gut, ich weiß
Ich gelobe Besserung!