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Karlsruhe entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Posted by on 2. März 2010

Sicher eine der besseren Nachrichtenmeldungen des Tages: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt. Die bisher gespeicherten Daten müssen damit gelöscht werden. Den Link zur Presseerklärung und eine sehr interessante Diskussion des Urteils in den Kommentaren gibts bei Johnny Haeusler.

[via Spreeblick | tagesschau.de]

2 Responses to Karlsruhe entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  1. psychogrrrl

    Wow, ich glaube ich muss hier mal Staub wischen… *hust*

    Waah, eine Spinne!

  2. Sven Funke

    Schon gut, ich weiß ;)
    Ich gelobe Besserung!

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